Umgangsberechtigt im Umgang mit Kältemitteln sind Personen, die eine notwendige Sachkunde nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 bzw. § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung nachgewiesen haben.

Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der oben genannten Verordnungen sachkundig sind.